Aufgaben des Pfarrgemeinderates:
Seit den Anfängen engagieren sich zehntausende Frauen, Männer und junge Menschen in den Pfarrgemeinderäten. Sie bringen sich ein mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen, mit ihrer Kraft und ihrer Zeit. Sie fühlen sich verantwortlich, das kirchliche Leben mitzugestalten. Dadurch ist es möglich, dass sich unsere Bistumskirche auf ihrem Weg den Fragen unserer Zeit immer wieder stellt.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont. Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung gemeinsam berufen. Alle haben in gemeinsamer Verantwortung Teil am Heilsauftrag der Kirche und erfüllen ihren Dienst an den Menschen.
Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971 bis 1975) formulierte im Beschluss „Dienste und Ämter“: „Damit alle ihre Verantwortung für die Gemeinde auf wirksame Weise wahrnehmen können, gibt es in der Kirche von Anfang an Gremien der gemeinsamen Verantwortung. Die Räte sind dazu da, ein einmütiges Handeln aus dem gemeinsamen Glauben heraus zu ermöglichen.“